ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DEIN-TRAUM-HUND                           MOBILE HUNDESCHULE NÄGELE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und Mobile Hundeschule Nägele gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

2. Vertragsabschluss

 

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der Mobilen Hundeschule Nägele den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Kursanbieterin zustande und bedarf keiner bestimmten Form.


Durch die Vereinbarung eines Termins entsteht ein Dienstvertrag, dieser ist verbindlich. Termineabsagen müssen spätestens drei Werktage vor Terminbeginn mitgeteilt werden. Zwei Werktage vor Termin wird eine Stornogebühr von 50% des Stundensatzes erhoben, bei Absagen die einen Werktag oder am Tag des Termins getätigt werden, wird eine Stornogebühr von 100% des Stundensatzes erhoben. Bei nicht abgesagtem Termin wird ebenfalls eine Stornogebühr von 100% erhoben. Bei Absagen aufgrund eines Notfalls oder höherer Macht ist keine Stornogebühr fällig.

 

3. Vertragsinhalt

 

Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der umseitig beschriebenen Leistungsbeschreibung. 

 

4. Kursdurchführung

 

  • Den Anweisungen der Trainer/-innen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Während des Trainings gilt die Leinenpflicht. Leinen dürfen nur auf Anweisung der Trainer/-innen abgenommen werden.
  • Der Erfolg des Trainings hängt auch von den Teilnehmern/-innen ab, deshalb wird keinerlei Erfolgsgarantie gegeben.
  • Die "Mobile Hundeschule Nägele" und die Trainer/-innen behalten sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Vorraussetzungen und dem Alter der Tiere dem Trainingsbetrieb anzupassen.
  • Die "Mobile Hundeschule Nägele" und die Trainer/-innen behalten sich vor, etwaigen vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen.
  • Die Kotbeseitigungspflicht der Gemeinden ist einzuhalten.
  • Die "Mobile Hundeschule Nägele" behält sich vor, die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden des Einzel- oder Gruppenunterrichts individuell zu bestimmen.
  • Die "Mobile Hundeschule Nägele" behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen, z.B. wenn der Hundehalter das Training / den Kurs erheblich stört oder sich den Anweisungen widersetzt.
  • Gefährliche Hunde oder Tiere, die von Seiten der "Mobile Hundeschule Nägele" als gefährlich eingestuft sind, werden nur im Einzelunterricht beschäftigt.
  • Während eines Betreuungstermins / Ausführdienst wird keine Haftung für Schäden, die durch Dritte hervorgerufen werden (z.B. entgegenkommende Hundehalter, die ihren Hund nicht an der Leine führen und es somit eventuell zu einer Beißerei kommen könnte) übernommen.
  • Die "Mobile Hundeschule Nägele" übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder den Verlust des Hundes, es sein denn, die "Mobile Hundeschule Nägele" fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

 

5. Zahlungsbedingungen

 

Die Zahlung für Einzelstunden oder Einzelausbildung sind vom Teilnehmer zu Beginn der Beratungsstunde zu entrichten. Bei Teilnahme an Kursen ist die Kursgebühr in der 1. Kursstunde in bar oder vorab auf das Konto zu überweisen.

 

6. Kurszeiten

 

Die Kurzeiten ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Nimmt der Teilnehmer an einer vereinbarten und angebotenen Kursstunde oder an einem vereinbarten und angebotenen Kurs nicht teil, kann er eine Nachholung dieser Kursstunden oder Kurse nicht verlangen. Die Zahlungspflicht des Teilnehmers richtet sich in diesen Fällen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  • Die Mobile Hundeschule Nägele und die Trainer/-innen behalten sich vor, den Unterricht abzubrechen, soweit die Disposition des Tieres oder andere Umstände dies erfordern. Die Trainingsgebühren werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
  • Die Mobile Hundeschule Nägele und die Trainer/-innen behalten sich vor, das jeweilige Training aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird das Training zu einem anderen Termin nachgeholt. Alternativ werden etwaig bereits für diesen Termin gezahlte Trainingsgebühren dem Teilnehmer auf Wunsch erstattet.

 

7. Haftpflichtversicherung, Impfung, Anforderung an das Tier

 

Für jedes Tier und jeden Halter/Hundeführer muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Diese sind dem Trainer vor Trainingsbeginn vorzulegen. Die Teilnehmer/-innen verpflichten sich, nur mit einem gesunden, geimpften Tier, dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei ist und den Anforderungen des Trainings körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen. Außerdem verpflichten sich die Teilnehmer/-innen nicht mit einer läufigen Hündin am Trainingsbetrieb teilzunehmen.

 

8. Haftung

 

I. Eine Haftung der Mobilen Hundeschule Nägele tritt nur ein, wenn ein Schaden 

(a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) verursacht wurde oder

(b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mobilen Hundeschule Nägele zurückzuführen ist. 

 

II. Haftet Mobile Hundeschule Nägele gemäß Abs. I. (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nur aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Kursanbieterin bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. 

 

III. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. I. und II. gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten oder sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Kursanbieterin. 

 

IV. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer der Kursanbieterin zurechenbaren Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens des Teilnehmers. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen. 

 

V. Die gesetzliche Haftung des Tierhalters und des Teilnehmers bleibt von obigen Regelungen unberührt. Die gesetzlichen Beweislastregeln werden von obigen Regelungen ebenfalls nicht zum Nachteil des Teilnehmers geändert.

 

9. Rechte an Fotos und Aufnahmen während einer Veranstaltung

 

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder und Aufnahmen, die während der Teilnahme an einer Veranstaltung entstehen, von der Veranstalterin frei für ihre Zwecke genutzt werden können. Der Teilnehmer verzichtet auf eine Entlohnung für das zuvor erteilte Einverständnis.